Was hat nach Auffassung der Bundesregierung zu geschehen, wenn die im Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für einen nachhaltigen Luftverkehr geforderten Mengen an sogenannten nachhaltigen Kraftstoffen
gemäß Erneuerbaren-Energien-Richtlinie zur Einhaltung der Beimischungsquoten nicht ausreichend zur Verfügung stehen und welche Effekte entstehen nach Auffassung der Bundesregierung aus Artikel 5 des Vorschlages für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für einen nachhaltigen Luftverkehr, der verlangt, dass die jährliche Menge an Flugkraftstoff, die von einem bestimmten Luftfahrzeugbetreiber an einem bestimmten Flughafen der Union vertankt wird, mindestens 90 % des Jahresbedarfs an Flugkraftstoff des Luftfahrzeugbetreibers decken muss?