Was für ein Tag für die Meinungsfreiheit – und was für eine schallende Ohrfeige für Nancy Faeser und ihre autoritäre Gesinnungspolitik! Das Bundesverwaltungsgericht hat das skandalöse Verbot des Magazins Compact aufgehoben. Und die Begründung könnte klarer kaum sein: Kritik an der Migrationspolitik, auch wenn sie scharf, polemisch oder unbequem ist, bleibt geschützt – durch das Grundgesetz. Punkt.
Denn – und das scheint man im Innenministerium vergessen zu haben – unsere Grundrechte sind keine Staatsschutzrechte für die Regierung, sondern Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat!
Artikel 5 schützt eben nicht den Regierungsfunk vor „Desinformation“, sondern die freie, auch provozierende Kritik an der Obrigkeit. Daran hat das höchste Verwaltungsgericht unseres Landes heute erinnert – und das ist gut so.
„Das Grundgesetz garantiert auch den Feinden Meinungs- und Vereinigungsfreiheit.“
(Vorsitzender Richter Ingo Kraft)
Freiheit heißt eben auch, Dinge sagen zu dürfen, die andere nicht hören wollen – gerade in einer Zeit, in der der Zeitgeist autoritär wird und der Verfassungsschutz zur Meinungspolizei umfunktioniert werden soll.
Heute hat der Rechtsstaat sich gewehrt. Heute hat er gezeigt, dass er noch Zähne hat.
Und morgen werden wir – in der Opposition und irgendwann in der Regierung – dafür sorgen, dass solche Zensurphantasien aus dem Innenministerium endgültig auf dem Müllhaufen der Geschichte landen.