Hält die Bundesregierung übergesetzliche Lärmschutzmaßnahmen, auf- grund von Taktverdichtung am Streckenabschnitt –Lehrte-, im Rahmen des Gesamtprojektes ABS/NBS Hamburg / Bremerhaven – Hannover, Y-Trasse (Projektnummer 2-003-v01) aus Bundesverkehrswegeplan 2030, bei den derzeit untersuchten Varianten für notwendig und wie begründet die Bun- desregierung ihre Entscheidung?