Mit der Antwort der Bundesregierung wird deutlich, dass seit dem 1. Januar 2026 keine Möglichkeit mehr besteht, der Übermittlung personenbezogener Daten junger deutscher Staatsangehöriger an die Bundeswehr zu widersprechen. Die Bundesregierung begründet dies mit dem gesetzlichen Auftrag, junge Menschen über die Bundeswehr zu informieren und Freiwillige zu gewinnen. Es bleibt offen, weshalb die automatische Datenübermittlung ohne Widerspruchsmöglichkeit als verhältnismäßig angesehen wird und welche datenschutzrechtlichen Schutzmechanismen den Betroffenen noch zur Verfügung stehen.
