Welchen Umfang haben nach Kenntnissen der Bundesregierung die gegebenenfalls noch fälligen Ausfallbürgschaften für Leasinggeschäfte mit/in Russland (u.a. für Flugzeugleasingverträge) und wie hoch schätzt die Bundesregierung derzeit das gegebenenfalls damit verbundene Risiko für den deutschen Steuerzahler?